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Frauenarzt
Es gibt mittlerweile eine vielzahl von Möglichkeiten zur Pränatalen Diagnostik. Diese können vom Frauenarzt ausgeführt werden, der mit den entsprechenden Geräten ausgestattet ist.
Ultraschall
3D-Untersuchungen
Nackentransparenz Screening
Fruchtwasseruntersuchung
Nabelschnurpunktion
Chorionzottenbiopsie
Humangenetische Beratung
Unter den einzelnen Punkten sollen die möglichen Untersuchungsmethoden erklärt und gegeneinander abgegrenzt werden. Alle Untersuchungen haben den Ansatz, fetale Erkrankungen zu erkennen um evtl. mögliche vor- oder nachgeburtliche Therapien zu planen oder aber bei schweren Erkrankungen den Eltern die Möglichkeit zu geben, über sonstige Konsequenzen nachzudenken.
Ausbildung
Um nach einem absolvierten Medizinstudium in Deutschland als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe tätig zu werden, bedarf es einer fünfjährigen Weiterbildung, von welcher mindestens drei Jahre im Stationsdienst abzuleisten sind. Anrechenbar auf diese Weiterbildungszeit sind: 1/2 Jahr Anatomie, Chirurgie, Humangenetik, Pathologie oder Urologie.
Zwei Jahre dürfen bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Zur Anmeldung zur Facharztprüfung bedarf es zudem der Erfüllung eines „OP-Katalogs“ sowie dem Nachweis selbständig durchgeführter diagnostischer Verfahren bzw. von mindestens 250 selbständig geleiteten Geburten sowie selbständig durchgeführten Kaiserschnitten und vaginal-operativen Entbindungen. Zudem müssen alle bildgebenden Methoden der Gynäkologie und Geburtshilfe (allgemeine Sonographie, Dopplersonographie, sonographischer Fehlbildungsausschluss des Ungeborenen, urodynamische Messung, Kolposkopie, Mammographie, Zytologie, etc.) beherrscht werden. Eine Spezialisierung ist in der „speziellen gynäkologischen Onkologie“, „speziellen Perinatalmedizin“ und der „gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ möglich. Die Spezialisierung umfasst weitere drei Jahre Fortbildung nach dem Facharzt, die frühestens ein Jahr vor dem Facharzt begonnen werden kann. Außerdem wird ein Weiterbildungskurs von 80 Stunden in psychosomatischer Grundversorgung verlangt.
Die Gynäkologie und Geburtshilfe stellt als einziges Fach in der Medizin eine eigene Entwicklung außerhalb der Chirurgie und ohne Beeinflussung durch die Chirurgie als chirurgisches Fach, dar. Sie ist des weiteren ein „generalistisches Fach“, d.h. es besteht keinerlei Trennung wie sie in der Inneren Medizin oder Chirurgie üblich ist.
Wie in keinem anderen Fach der Medizin muss der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe alle medizinischen Fähigkeiten (Chirurgie, radiologische und sonographische Diagnostik und Intervention, Intensivmedizin, Onkologie, mikroskopische Verfahren, Geburtshilfe, humangenetische Beratung, reproduktionsmedizinische Verfahren, Stimulation der Eierstöcke, künstliche Befruchtung sowie die gesamte Endokrinologie) vereinigen. Sie stellt eine der aufwendigsten Facharztweiterbildungen in der Medizin dar und verlangt eine konsequente berufsbegleitende Weiterbildung.